GC4C Webinar-Reihe · Folge 05
KI-Kennzeichnung: was seit dem 2. Dezember gilt
Welche Pflichten des AI Act bereits greifen, was verschoben wurde und wie Betriebe die KI-Nutzung pragmatisch regeln – dazu KI als Angriffswerkzeug im aktuellen Lagebild.
- Datum
- (vorläufig)
- Uhrzeit
- –
- Ort
- Online, Zugangslink nach Anmeldung
- Teilnahme
- Kostenfrei
Warum jetzt
Die Transparenzpflichten des AI Act greifen seit dem 02.08.2026. Generative Systeme, die vorher schon auf dem Markt waren, müssen seit dem 02.12.2026 maschinenlesbar gekennzeichnet sein.
Die Hochrisiko-Pflichten wurden dagegen auf den 02.12.2027 und den 02.08.2028 verschoben. Diese Unterscheidung geht in der Berichterstattung regelmäßig unter – dabei bleibt bis zur nächsten Frist weniger als ein Jahr.
Das erwartet Sie
- Was fällig war und was verschoben wurde – die Entwarnung gilt nur für einen Teil
- Kennzeichnung konkret: Chatbot, Deepfake, KI-erzeugte Texte von öffentlichem Interesse
- Schatten-KI: die Werkzeuge, die Ihre Leute längst nutzen, ohne dass jemand davon weiß
- KI-Inventar und Betriebsvereinbarung – der pragmatische Mindestumfang statt des Idealbilds
- Die andere Seite: KI als Angriffswerkzeug – Stimmklon, CEO-Fraud, maßgeschneidertes Phishing
Lage und Umsetzung
Jede Folge verbindet zwei Perspektiven: Das GC4C ordnet die Lage neutral ein, unser Fachpartner ITSB Deutschland zeigt, was ein Betrieb daraufhin konkret tut.
GC4C: die Lage und ihre Einordnung
KI-gestützte Angriffe im aktuellen Lagebild und die Entwicklung der Qualität von Deepfakes.
ITSB Deutschland: die Umsetzung
Pflichtenprüfung, KI-Inventar, Dokumentation und Regelung der KI-Nutzung im Betrieb.
Ablauf
- 10:00Begrüßung und Einführung
- 10:05AI Act: was gilt, was verschoben wurde
- 10:20Kennzeichnung, Schatten-KI und KI-Inventar
- 10:35KI als Angriffswerkzeug
- 10:50Fragen und Diskussion
Ihre Gesprächspartner
René Eck
Als Managed CISO begleitet René Eck mit ITSB Deutschland mittelständische Unternehmen bei Informationssicherheit, Datenschutz und NIS2 – mit Praxis aus Arztpraxen, Pflegediensten, Handwerk und Kanzleien, wo Budget und Personal knapp sind.
GC4C
Aus Vorstand oder Mitgliederkreis des GC4C: Lagebild, Meldewege und die neutrale Einordnung eines gemeinnützigen Vereins ohne Verkaufsinteresse.
Fachanwalt für IT-Recht
Erläutert, welche Pflichten des AI Act bereits gelten, welche verschoben wurden und was das für Verträge und Haftung bedeutet.
Für wen ist das Webinar?
Für Geschäftsleitungen sowie Verantwortliche aus IT, Datenschutz und Compliance in Organisationen, die KI einsetzen oder deren Mitarbeitende KI-Werkzeuge nutzen – also fast alle.
Häufige Fragen
Was kostet die Teilnahme?
Nichts. Das Webinar ist für alle Teilnehmenden kostenfrei.
Wann kann ich mich anmelden?
Der Termin ist vorläufig. Die Anmeldung öffnet, sobald Termin und Referenten feststehen. Wer den Newsletter abonniert, erfährt es zuerst.
Wie nehme ich teil?
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail mit Kalendereintrag. Bitte bestätigen Sie darin Ihre Anmeldung. Den Zugangslink senden wir Ihnen rechtzeitig vor dem Termin zu. Sie brauchen nur einen aktuellen Browser, eine Installation ist nicht nötig.
Muss ich Mitglied im GC4C sein?
Nein. Das Webinar ist offen für Mitglieder und alle Interessierten. Das Feld für die Mitgliedsnummer können Sie leer lassen.
Erhält der Fachpartner meine Daten?
Nein. Sie melden sich beim GC4C e.V. an. Ihre Angaben verwenden wir nur für die Durchführung der Veranstaltung und geben sie nicht an ITSB Deutschland oder andere Dritte weiter.
Gibt es Werbung für Beratungsleistungen?
Nein. Die Reihe ist ein Angebot des gemeinnützigen GC4C e.V. Unser Fachpartner bringt Praxiswissen ein, präsentiert aber keine Produkte.
Anmeldung
Anmeldestatus wird beim Öffnen geprüft
Fast geschafft!
Wir haben Ihnen eine E-Mail mit dem Kalendereintrag geschickt. Bitte bestätigen Sie Ihre Anmeldung über den Link darin. Erst dann ist sie gültig.